Susanne Krejsa MacManus' Fingerübungen |
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6/2012: Wedding in Vienna: Ich empfehle die Wilde Ehe.Ich und mein Zukünftiger sind mittelalte EU-Bürger aus verschiedensprachigen Ländern und jeweils 1x geschieden. Was wir wollen, ist eine kleine Zeremonie an einem Wiener Standesamt, samstags. Der Aufwand an Zeit, Geld und Dokumenten ist also überschau- und bewältigbar. Sollte man meinen. Die Terminkoordination mit Familie und Freunden ist schwierig: Diverse Fernreisen, Segeltörns und Klassentreffen sind schon gebucht und grenzen die Anzahl der Möglichkeiten stark ein. Für unsere Altersgruppe bilden die Schulferien nicht mehr das Urlaubszeitfenster; zugleich sind alle noch so mobil, dass es sie nicht lange in ihren häuslichen Wänden hält. Nach der Koordinierung multipler Terminkalender ist mit dem 9. Juni ein passender Tag gefunden. Kaum haben wir eine Save-the-Date-email losgeschickt, macht eine Neuigkeit die Runde: Die Verwandtschaft pflanzt sich fort. Das freudige Ereignis wird für Ende Mai/Anfang Juni erwartet. Das ist ziemlich blöd, aber wir bleiben dabei. Da wir uns nun auf Termin und Ort festgelegt haben, können wir den Standesbeamten buchen. Das Risiko ist groß, um viel Geld einen zu bekommen, der im Umgang mit Menschen weniger fröhlich ist als wir selbst; vorsichtig ausgedrückt. Da fällt uns der freundliche Herr ein, den wir bei unserer Besichtigungstour kennen gelernt haben. Sein Name? Keine Ahnung. Verzagt rufe ich an. Eine Männerstimme hört sich meine bruchstückhafte Beschreibung an. Ist es ein Großer, Dicker? fragt er. Ja, sage ich ganz erleichtert, dass ich ihm mit meinem Anruf keine große Mühe mache. Das bin ich, sagt er. Upps – wie peinlich. Aber für höfliche Umschreibungen seiner Figur ist es jetzt zu spät. Unseren Wunschtermin kann er zusagen. Geschafft! Was soll jetzt noch schief gehen? Als nächstes können wir die Hochzeit anmelden. Zuständig ist das Wohnsitzstandesamt. Da Amtswege erfahrungsgemäß dornig und voller Brennesseln sind, sammeln wir vorab an Informationen, was nur irgendwie möglich ist. Nein, telefonisch geht das nicht, da müssen Sie schon selbst vorbeikommen. Wenigstens reicht es, wenn einer von uns beiden zur Erkundung geht. Sieben Monate vor dem geplanten Termin spreche ich dortselbst vor und bekomme ein Informationsblatt über die ‚erforderlichen Dokumente für die Ermittlung der Ehefähigkeit’. Nötig sind in unserem Fall also Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lichtbildausweis (Frage: Wie hätte ich diesen jemals ohne Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis erhalten können?). Weiter auf der Liste: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil (Frage: Wozu brauchts dann noch die Heiratsurkunde?), Nachweis des akademischen Grades. Für den Meinigen wird’s schon schwieriger: Fremdsprachige Dokumente müssen zuerst im Herkunftsland ‚legalisiert’ (die sogenannte Apostille) und anschliessend von einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt werden. Nein, sagt die britische Botschaft, wir dürfen unseren amtlichen Stempel nicht auf das Originaldokument setzen. Wir können aber eine beglaubigte Kopie anfertigen und diese dann stempeln. Liebe Legalisierungsbehörde, können Sie die Apostille an das Originaldokument heften, wenn die Beglaubigung durch unsere Botschaft aber auf einer Kopie ist? Ja, können wir, antwortet die Legalisierungsbehörde großzügig, aber wir können nicht garantieren, dass Ihr Standesamt es akzeptieren wird. Wir riskieren es trotzdem, holen uns die beglaubigte und gestempelte Kopie von der Botschaft, bezahlen ihre Gebühr für diese Dienstleistung, buchen die Apostille erneut via Homepage, überweisen erneut die Kosten für Legalisierung und Rückporto und senden eine weitere eingeschrieben Briefsendung zur Legalisierungsbehörde nach Milton Keynes, laut Wikipedia die Stadt mit Europas größter Skihalle mit echtem Schnee. Diese Hochzeit bringt uns viel neues Wissen. Nun fehlt also nur noch ein Ehefähigkeitszeugnis des Liebsten, nicht älter als sechs Monate. Abzuholen nach Voranmeldung auf dem zuständigen Konsulat. Sechs Monate vor der Trauung oder sechs Monate vor dem Aufgebot? Die Botschaft will uns im November noch keinen Termin für die Antragstellung geben, denn ihrer Meinung nach wäre das Dokument zum gewünschten Hochzeitstermin im nächsten Juni nicht mehr gültig. Nein, versichert uns das Standesamt, die sechs Monate gelten bis zur Bestellung des Aufgebotes. Mit dieser Auskunft überwindet der Liebste die Hürde der Botschaftssekretärin und bekommt einen Termin. Wir lesen auf der Homepage nach, welche Dokumente mitzubringen sind. Unter der Aufzählung der üblichen steht ein kryptischer Satz: „If you have been married before, the divorce decree (Scheidungsurkunde) of either party or a death certificate if applicable.” Wir spekulieren lange, wer mit ‘either party’ gemeint sein könnte. Sollen wir seine Ex um eine Kopie ihrer Scheidungsurkunde bitten? Aber nein! Für die Bestätigung, dass der Liebste heiratsfähig ist, also weder minderjährig, entmündigt, noch anderweitig verheiratet, braucht er nicht nur seine eigenen Dokumente sondern auch MEIN Scheidungsurteil. Das halte ich für impertinent, aber meine Beschwerde beim EU-Telefon führt nur zu schönen Worten. Der Weg zum Glück ist halt steinig. Also zieht er los, schwört auf die Bibel und kommt um weitere Goldstücke ärmer aber ansonsten unverrichteter Dinge nach Hause: Sein Konsulat hängt unseren Heiratsplan nun drei Wochen öffentlich aus (Aufgebot) und rückt sein Ehefähigkeitszeugnis erst nach Ablauf dieser Frist heraus. Bewährte mittelalterliche Bräuche soll man nicht in Frage stellen, auch wenn die interessierte Öffentlichkeit niemals bis zur Lektüre unserer Heiratspläne vordringen wird, denn das Konsulat ist abgesichert wie eine Festung und die Zahl der Glücklichen, die eingelassen werden, ist ‚nicht groß’. Heiraten wollen wir Anfang Juni. Die Anmeldefrist für das Aufgebot beginnt sechs Monate vorher, also Anfang Dezember. Endlich ist der Tag da. Frisch gewaschen und frisiert sowie mit den nötigen Dokumenten versehen wandern wir guten Mutes zum Standesamt. Unser guter Mut hält nicht lange an, denn wir erfahren von der Standesbeamtin, dass sie gar nicht erst tätig wird bevor das Ehefähigkeitszeugnis meines Liebsten vorliegt. Weder die Vorlage der Einzahlungsbestätigung noch ein amtliches Telefonat der Standesbeamtin mit dem Vizekonsul können daran etwas ändern. Damit uns während der erzwungenen Wartezeit nicht langweilig wird, müssen wir uns um eine weitere gerichtlich beeidete Übersetzung kümmern: Die Geburtsurkunde des Liebsten verschweigt nämlich die Namen seiner Eltern. Sowas können wir in Österreich natürlich nicht dulden. Vorausschauend hat er zusätzlich einen Auszug aus dem Geburtsregister mitgebracht, der diese Informationen beinhaltet. Gut und schön, aber hier kann die Standesbeamtin die Vornamen nicht entziffern. Und weil sie nicht akzeptieren kann, was sie nicht lesen kann, muss das ganze Dokument nun ebenfalls übersetzt werden. Die unlesbaren fremdländischen Namen lauten übrigens Fiona und Neil. Drei Wochen später sprechen wir neuerlich am Standesamt vor, diesmal im Besitz eines Ehefähigkeitszeugnisses für den Liebsten sowie einer beglaubigten Übersetzung seines Geburtsregisterauszuges. Mein schlummerndes Misstrauen bewahrheitet sich an diesem Tag gleich zweifach. Zum einen entbehrt der nunmehr übersetzte Geburtsregisterauszug einer Apostille. Die Forderung danach finden wir unverschämt, handelt es sich nach unserer Meinung doch ohnehin um ein Entgegenkommen, zur Unterstützung der Standesbeamtin dieses Schriftstück in einer Übersetzung (um weitere 40 Euro !)) vorzulegen. Bevor wir unsere Fassung wiedergewinnen können, kommt es noch dicker: Diesmal geht es um den Namen meines Zukünftigen. Der Name ist schön und er ist irischen Ursprungs; im zweiten Umstand liegt das Problem: Er heißt MacManus. Ohne Abstand zwischen den beiden Namensteilen. Theoretisch kann man den Namen auch anders schreiben: beispielsweise Mac Manus (mit Abstand), Macmanus (ohne Abstand und mit kleinem Binnen-M) oder unter Umgehung aller Feinheiten MACMANUS (Versalien). Im Laufe seines bisherigen Lebens haben verschiedene amtliche Stellen verschiedene dieser Möglichkeiten genützt. Das ist für den österreichischen Ordnungssinn völlig inakzeptabel. Die Standesbeamtin verlangt nach eindeutiger Klärung. Der Liebste malt auf einen Zettel, wie der Name geschrieben werden muss: Mit einem großen Binnen-‚M’ und ohne Abstand. Doch seine Meinung ist für sie unmaßgeblich; stattdessen fordert sie eine amtliche Klarstellung durch das englische Konsulat. Warum hat sie uns das nicht schon vor drei Wochen gesagt? Unterschiedliche Schreibweisen von Namen sollen dem Hörensagen ja nicht ganz selten sein und sogar auf österreichischen Dokumenten vorkommen. Standesbeamte lernen das eigentlich schon in der Schule. Aber immerhin: Wir haben wenigstens die Illusion voran zu kommen; denn da die gute Frau ihren Computer schon mit all unseren Daten gefüttert hat, druckt sie die Seiten auch gleich aus. Brav unterschreiben wir, wo ihr Finger hinzeigt; Zeit zum Lesen ist nicht vorgesehen. Wir unterschreiben, dass man uns alle Dokumente ausgehändigt habe, was definitiv nicht stimmt, da diese erst von der Sekretärin kopiert werden müssen. Vor einer weiteren Maßregelung durch das Standesamt hat man uns zuvor gewarnt: Sollte der Liebste während unserer Vorsprachen auch nur ein einziges Wörtchen Englisch sprechen, kann die Standesbeamtin die (kostenpflichtige) Beiziehung eines gerichtlich beeideten Übersetzers zum Trauungsakt vorschreiben. Nur so ließe sich verhindern, dass der Arme mangels deutscher Sprachkenntnisse in eine Falle tappe und nicht wisse, was er da unterschreibe. So verlassen wir also hängenden Kopfes das Amt und überlegen uns, wie das britische Konsulat reagieren wird, natürlich nur nach vorherigem Anruf und Vereinbarung eines Vorsprachetermines. Der freundliche Herr am anderen Ende der Leitung will vorab wissen, was das Thema ist; der Meinige will es am Telefon nicht sagen sondern lieber persönlich besprechen. Der freundliche Herr siegt; kaum hat er es erfahren, macht er jegliche Hoffnung zunichte. Weil er nett ist, gibt er dem Liebsten trotzdem einen Gesprächstermin; weil wir unbelehrbar sind, hoffen wir trotzdem und verfassen einen Entwurf für eine Erklärung. Natürlich nützt sie nichts, aber wir bekommen eine zu Herzen gehende Erzählung über die eigenen Probleme des freundlichen britischen Herrn mit österreichischen Behörden, sowie den Tipp, in Großbritannien anzurufen. Seit 1969 werden alle Namen auf britischen Dokumenten in Großbuchstaben geschrieben; der Namensträger darf sie ansonsten schreiben, wie er will. Wie macht man dem britischen Identity and Passport Service den Klärungswunsch der österreichischen Standesbeamtin verständlich? Sie wollen gerne helfen, aber sie sehen das Problem nicht und fühlen sich auch nicht zuständig es zu lösen. Aber nein, ich habe zu Unrecht Schwarz gesehen, denn sie wollen ihrem in Not geratenen Landsmann gerne helfen. Also leistet der für vertrackte Einzelfälle zuständige Sachbearbeiter Amtshilfe und schickt an unsere Standesbeamtin eine Email, in der er die Sachlage erläutert. Auf Englisch. Die nimmt sie nicht an. Sie will eine Übersetzung durch einen in Österreich gerichtlich beeideten Übersetzer. Da könnte ja jeder kommen und einfach so auf Englisch schreiben! Ihre Machtdemonstration wird uns also weitere Euro 45 kosten. Richard Morton wird derartige Hilfsprojekte in Zukunft wohl bleiben lassen, um sich diese Abkanzelung zu ersparen. Es macht auch nicht besser, dass sie ihn in ihrer Antwort peinlicherweise ‚Sir Morton’ tituliert. Also schicken wir den Geburtsregisterauszug zur Legalisierung nach England und Richard Mortons Erläuterungen zur Übersetzerin und warten wieder einmal. Wenn man nicht doppelte Goldstücke drauflegen will, dauert die Legalisierung zehn Werktage. Entsprechend dem Werbespruch „Wenn's wirklich wichtig ist, dann lieber mit der Post“ kommt das Dokument samt Apostille auf diesem Weg zu uns. Zumindest im Prinzip, denn es ist Freitag und der Briefzusteller will ins Wochenende. 24 Stufen bis zu unserer Wohnung sind ihm zu viel, sodass er nur einen Leider-waren-Sie-nicht-zu-Hause-Zettel in unser Postfach wirft. Das ist eine glatte Lüge. Also dann gehen wir eben schnell zum Postamt und holen uns den Brief selbst ab. Dass Wichtiges manchmal auch dringend ist, diese Botschaft ist bei der Post noch nicht angekommen. Schnell geht gar nichts, denn dort dürfen wir erst am nächsten Werktag vorsprechen. Also heißts weiter warten bis überübermorgen. Das Warten fällt uns immer schwerer, da Trauzeugen und Gäste ständig nachfragen, ob sie nun endlich buchen können. Der Juni rückt näher und Wien ist eine beliebte Destination. Jeder Tag Wartezeit lässt die Preise für Flug und Hotel weiter nach oben schnalzen. Am Montag holen wir das wichtige Kuvert von der Post und traben erneut zum Standesamt. Den Weg dorthin verkürzen wir uns mit Spekulationen, was wohl diesmal schief gehen wird. Aber nein: Die Apostille wird gnädig entgegengenommen. Die gerichtlich beeidete Übersetzung von ‚Sir' Mortons Email lässt die Standesbeamtin hingegen unbefriedigt. Wer das denn sein soll, fragt sie skeptisch. Dass es die zentrale Meldestelle für Großbritannien ist, macht keinen Eindruck. Sie will eine Bestätigung von der Botschaft in Wien. Und: Sie will eine eindeutige Information, welche Schreibweise denn nun die richtige ist. Also sind wir keinen Schritt vorangekommen, wir haben nur eine Menge Geld ausgegeben und Zeit versäumt. Zum Glück haben wir die Telefonnummer der britischen Botschaft mit und hoffen, dass man der Standesbeamtin im direkten Gespräch klarmachen wird, was sie uns nicht glaubt: Dass es nämlich keine Empfehlung für die richtige Schreibweise geben wird und sie daher dem Namensträger glauben soll, der schon wissen wird, wie sein Name richtig zu schreiben ist. Die Antwort aus England haben wir vorsorglicherweise auch an die Botschaft weitergeleitet. Aber das Glück ist nicht auf unserer Seite: Niemand hebt ab, es läuft ein Tonband. Heute war unser vierter Besuch beim Amt; zuvor haben wir uns im Internet schlau gemacht und ein paar Mal mit eben diesem Standesamt telefoniert, um zusätzliche Informationen einzuholen. Keiner soll sagen, wir hätten uns nicht bemüht, alles richtig zu machen. Seit dreieinhalb Monaten bereuen wir, dass wir uns darauf eingelassen haben. Freunden ist ob der bürokratischen Blüten die Geduld gerissen und sie haben den Rat einer wohlmeinenden Amtsperson befolgt und ohne Aufwand in Las Vegas geheiratet. Von der englischen Botschaft erreicht uns eine Antwort: Man bedankt sich höflich für die Übersendung von ‚Sir' Mortons Stellungnahme und will in Zukunft ähnliche Fragestellungen gleich an ihn weiterleiten. Aus dieser Reaktion können wir messerscharf ableiten, dass auch der direkte Vorstoß unserer Standesbeamtin nicht erfolgreich sein wird. Nun starten wir ein Brain-Storming mit Freunden: Wie können wir uns aus dieser Sackgasse herausmanövrieren? Der eine rät zur Petition an den Wiener Bürgermeister – vielleicht hätte ich über seine Körperfülle nicht spotten sollen. Man weiß nie, wen man im Leben noch mal brauchen wird. Der andere rät uns zu einem polternden Auftreten mit der Drohung einer Amtshaftungsklage. Das liegt uns aber nicht so und außerdem kostet es Zeit. Zum Glück haben wir einen Anwalt im Freundeskreis. Er gibt uns Einblick in behördliches Schwarz-Weiß-Denken: Wenn fünf Dokumente den Familiennamen in fünf verschiedenen Arten schreiben, müssen nach amtlicher Denke mindestens vier Arten falsch sein. Egal für welche sich das Standesamt entscheiden würde – das Risiko, aufs falsche Pferd gesetzt zu haben, bleibt bestehen. Wir schreiben also neuerlich an ‚Sir' Morton und flehen ihn an, die Schreibweise auf der Geburtsurkunde des Liebsten als richtig zu bestätigen. Damit würde sich nämlich der Blickwinkel verändern: Es muss nicht mehr entschieden werden, welche der fünf möglichen Schreibweisen die (einzig) richtige ist – womit die anderen vier falsch wären – sondern es muss nur noch bestätigt werden, dass die von uns gewünschte Schreibweise richtig ist. Der Unterschied zwischen diesen beiden Blickwinkeln scheint uns minimal zu sein, aber vielleicht funktioniert das Verständnis zwischen zwei Ämtern besser als das zwischen einem Beamten und dem gesunden Menschenverstand. Der Sachbearbeiter antwortet schnell und bestätigt, allerdings nicht das, was wir wollen. Ob das der Standesbeamtin reichen wird? Doch sogleich entdecken wir einen Tippfehler in seiner mail: Er hat den Namen, um den es geht, falsch geschrieben! Das ist kein Wunder, weil es ja nach britischem Recht nicht auf die Schreibweise ankommt. So lenken wir also möglichst taktvoll seine Aufmerksamkeit auf diesen Punkt und bitten ihn um eine korrigierte Version, damit wir sie übersetzen lassen können. Ich erwähne lieber nicht, dass diese niemals bei uns eingetroffen ist. Unser Leid über die schwierige Namensfrage klagen wir auch einem dänischen Freund, der als Träger eines alten Namens in genealogischen Fragen sehr bewandert ist. Auf seinen Rat hin rufen wir die irische Oberbehörde für heraldische Fragen zu Hilfe, damit wir eine bindende Auskunft über die richtige Schreibweise vorlegen können. Die kommt nie; inzwischen sammeln wir weitere Tipps von Freunden: Könnt Ihr nicht mit Photoshop ein bisschen nachhelfen, fragt Freundin Anna. Geht nicht, antworten wir, denn jedes Dokument muss in Großbritannien rückbestätigt werden. Eine andere Freundin rät uns zu einem befristeten Wohnungswechsel. Wenn wir uns in einem anderen Bezirk anmelden, dann ist ein anderes Standesamt zuständig. Im Prinzip ist die Idee gut, denn der Ermessensspielraum der Standesämter ist groß und was vom einen Standesbeamten abgelehnt wird, kann beim Kollegen auf begeisterte Zustimmung stoßen. Aber noch glauben wir daran, dass die Vernunft siegt; daher legen wir jeden Gedanken an eine Übersiedlung beiseite. Um die standesamtliche Ankündigung Warten-Sie-auf-unseren-Anruf zu befördern, ruft der Liebste wieder einmal seine Botschaft an. Haben Sie eine Anfrage unseres Standesamtes erhalten, fragt er den Prokonsul. Keine Ahnung, antwortet dieser, wir bekommen ständig so viele Anfragen, dass ich sie gar nicht alle lesen kann und daher mit der Beantwortung rettungslos hinterdrein hinke. Das ist nicht ermutigend. Wir erfahren, dass sich heute die Chefin des Standesamtes mit uns beschäftigen wird. Ob das Positives verheißt? Schnell zeigt sich, dass diese Frau nett ist und sogar lachen kann. Von unserer korrigierten Meldebestätigung ist sie wenig beeindruckt, von den verschrumpelten Familiendokumenten meines Liebsten hingegen schon. Sie studiert sie mit Sympathie und Interesse – alte Urkunden haben eben ihren Reiz. Nun ist der Knoten durchschlagen und unsere Anmeldung ist rechtskräftig.
Ohne diese neuen Dokumente hätte sie eine Niederschrift mit uns über unsere gewünschte Namensschreibung vorgehabt, sagt sie. Wir schauen uns fassungslos an; unseren Zettel mit dem aufgemalten Namenswunsch hat die kranke Kollegin ignoriert. Wenn es also so einfach gewesen wäre - warum ist es dann nicht längst erfolgt? Warum hat man uns stattdessen monatelang gequält und in ständig neue Investitionen hineingezwungen? Aber was sollen wir jetzt noch sagen? Nein, etwas Schriftliches bekommen wir nicht; nein, ausgehängt wird auch nichts. Sie kopiert unsere Beweise und alles geht nun seinen Weg. Dass wir dafür nicht auch noch Apostillen und Übersetzungen kaufen müssen, scheint uns nach all dem Erlebten wie eine unverdiente Gnade. Monatelange Behördenwege liegen hinter uns; viele Stunden Wartezeit in hässlichen Warteräumen; Telefonate, Vorsprachen, Anträge, Kopien, Übersetzungen, Hoffnungen, falsche Auskünfte, Enttäuschungen, Gefühle hilfloser Wut. Alles nur wegen eines großen Binnen-‚M’s, das einer Standesbeamtin nicht einleuchtet. Hätten wir von der städtischerseits gnädig ins Leben gerufenen Möglichkeit der online-Buchung Gebrauch gemacht, wäre die großzügig eingeräumte Zwei-Wochen-Frist natürlich längst abgelaufen und ein anderes Paar hätte sich über unseren Junitermin gefreut. Jetzt haben wir endlich Zeit für die Planung unserer Hochzeitsreise. Dafür wird der Liebste seinen Pass brauchen, aber der läuft bis dahin ab. Zum Verlängern muss man ihn nach Düsseldorf schicken, von dort geht er weiter nach Großbritannien. „Rechnen Sie mit mindestens sechs Wochen“, warnt die offizielle Homepage vor falschen Erwartungen. Weil der Liebste in den nächsten Monaten seinen Pass noch für andere Reisen brauchen wird, können wir ihn jetzt nicht abschicken und das Zeitfenster wird eng. Macht nichts, beantragen wir halt einen ‚Lichtbildausweis für EWR-Angehörige’. Der gilt zwar nicht ganz so viel wie ein Pass, ist aber besser als nichts. Das zuständige Amt kennen wir jetzt schon ganz gut – dass es dieselbe MA 35 ist, mit der wir schon so viele Zores hatten, hätte uns gleich verdächtig vorkommen müssen.
Also absolvieren wir wieder unser Programm für Frühaufsteher und reisen quer durch Wien; wir reihen uns in die Schlange ein, warten brav auf das Aufleuchten unserer Nummer, liefern Formular und Passfoto ab, zahlen 56 Euro und entfernen uns mit dem guten Gefühl, „in zwei bis drei Wochen“ per amtlichem Einschreibebrief den Ausweis zugestellt zu bekommen. Zwei bis drei Wochen vergehen. Kein Ausweis. Vier Wochen vergehen. Kein Ausweis. Fünf Wochen vergehen. Kein Ausweis. Ich schicke eine freundliche Mail an das Amt und frage nach dem voraussichtlichen Zustelltermin. Keine Antwort. Verdrossen fahnde ich im Internet nach der Telefonnummer. Das Tonband informiert mich über alle Goodies, die ich auf der Homepage finden kann (Danke, ganz lieb) und lässt mich die gewünschte Sprache wählen. Ich entscheide mich für Deutsch. Dann darf ich wählen, ob es sich um ein laufendes Verfahren handelt: Ja, Taste 2. Nun erfahre ich die Zeiten für Parteiinnenverkehr (brauche ich nicht, habe ich schon verinnerlicht) und dass man nicht während derselben anrufen darf. Am nächsten Tag rufe ich also neuerlich an, diesmal zur richtigen Zeit. Ich lasse mich wieder über die Servicequalitäten der Homepage belehren, absolviere die Wahl von Sprache und Verfahrensstatus, höre mir Öffnungszeiten und Telefonzeiten an und hoffe, nun endlich auf einen lebenden Menschen zu treffen. Aber nein: Bitte wenden Sie sich an Ihren Referenten oder Ihre Referentin. Aha. Weil ich es nicht glauben kann und immer noch auf eine lebende Stimme warte, bekomme ich den ganzen Sermon auch in den anderen Sprachen vorgelesen. Es könnte ja sein, dass ich durch diesen Schock Deutsch verlernt habe. Woher soll ich den Referentennamen wissen? Neuerliche Grabungen im Internet. Ich stoße auf eine Referentenliste nach Anfangsbuchstaben des Bittstellers. Für uns gilt M. Die für M verantwortliche Dame ist leider nur für österreichische Staatsbürger zuständig. Hier geht es aber um einen britischen Staatsbürger. Nein, da kann sie leider nicht helfen. Sie verweist mich auf die Servicenummer. Was dort auf mich wartet, kenne ich schon. Nein, sagt sie auf mein Flehen, sie kann mich nicht weiter verbinden, wenn ich den Namen des zuständigen Referenten nicht weiß.
Da meine freundliche Mail noch immer unbeantwortet ist, wende ich mich an die Leiterin der Abteilung und bitte nun schon etwas nachdrücklicher um konkrete Auskunft über den Verbleib des Lichtbildausweises. Schon lange habe ich auf eine Gelegenheit gewartet, das grässliche Vokabel ‚zeitnah’ einzusetzen. Am nächsten Morgen antwortet eine Dame von der Stelle LobundTadel, an die meine Bitte um ‚zeitnahe’ Auskunft weitergeleitet wurde. Eine Auskunft gibt sie leider auch nicht, aber sie wird sich drum kümmern und bittet auf alle Fälle um Entschuldigung. Bei Rückfragen darf ich sie zwischenzeitlich sogar anrufen. Mehr passiert an diesem Tag nicht, aber es ist ja auch Freitag, da darf man wohl nicht zuviel erwarten. Auch am Montag passiert nichts und am Dienstag ebenfalls nicht. Am Mittwoch rufe ich bei der freundlichen Dame an und erfahre, dass sie seit Tagen auf eine Antwort der zuständigen Stelle wartet und sich für heute eine neuerliche Urgenz vorgenommen hat. Ich habe Mitleid mit ihr, aber noch mehr mit uns, denn inzwischen warten wir seit genau sechs Wochen. Warum wir es denn so eilig haben, fragt sie auf mein Drängen. Wäre ihre Stimme nicht so freundlich, würde ich diese Frage jetzt für impertinent halten, denn das geht die Behörde nichts an. Aber weil ich ein gutes Herz habe und weil Nettsein ja vielleicht hilft, darf sie wissen, dass der Pass in zwölf Wochen ablaufen wird. Zwei Stunden später erfahre ich: „Die Karte für Herrn McManus wurde bestellt und sollte Ihm innerhalb der nächsten 14 Tage per Post zugestellt werden.“ (Originalschreibweise) Ich will ja wirklich nicht Schwarz sehen, aber die falsche Schreibweise des Namens alarmiert mich. Demgegenüber fällt es fast gar nicht ins Gewicht, dass unser Antrag offenbar wochenlang geschlummert hat und die Karte erst jetzt bestellt worden ist. Mein Ex brauchte übrigens für seine Heirat in Washington DC lediglich seinen Pass und 14 Tage Wartezeit. Lächerlich billig war es obendrein. Das Dokument wird in Österreich ohne weiteres anerkannt. Meine Fingerübungen kommen hin und wieder, wenn ich etwas zu erzählen habe. |
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