Apothekenausflug
Ob auf Reisen oder zu Hause – eines meiner Gustostückerln ist der Besuch von Apothekenmuseen und alten Apotheken. Sei es der Arzneikeller der Schutzengel-Apotheke in Wien, das Apothekenmuseum der Innsbrucker Stadtapotheke, ein kleines Privatmuseum in Porto, das Theriakmuseum in Graz und viele andere, auch das apothekenmuseale Restaurant Felicidade in Lissabon.
Eine wahre Zeitreise: Ästhetisch, interessant, staunenswert, lehrreich! Aber für meinen Geschmack kommt der Weg in die Gegenwart zu kurz.
Auf einem Flohmarkt fand ich unlängst eine leere Penizillin-Schachtel vom Ende der 1940er-Jahre. Die Schachtel war ursprünglich mit zwei Papieretiketten verschlossen: Auf der Rückseite mit dem Herstellerlogo, auf der Vorderseite mit einem Informationsblatt, das Produktnamen, Lagerungsbedingungen, Ablaufdatum und Herstellernamen trägt. Und den Hinweis "Gebrauchsanweisung beachten!”
Im Gegensatz zu meiner historischen Penizillin-Schachtel sind heutige Medikamentenpackungen mit Klebeverschlüssen versiegelt, die man aufkletzeln muss, wenn man keine feine Schere zur Hand hat. Sie machen Sinn, weil sie uns vor Giftmördern bewahren. Auslöser für die Einführung dieser Sicherheitsversiegelung war der Fall Chicago Tylenol Murders 1982: Sieben Menschen starben, nachdem sie das Schmerzmittel Tylenol eingenommen hatten. Es war mit Zyankali versetzt und zurück ins Regal gelegt worden. Bislang wurde kein Täter für die Morde verurteilt, obwohl es mehrere Verdächtige gab. Die Tragödie wurde sogar filmisch aufbereitet:
- Painkiller: The Tylenol Murders (2023) — eine fünfteilige Dokumentar-Serie, die die Ereignisse von 1982 neu aufrollt, mit Archivmaterial, Augenzeugeninterviews und der Darstellung eines Hauptverdächtigen.
- Cold Case: The Tylenol Murders (2025) — eine dreiteilige Serie, in der der Fall nochmals untersucht wird, mit neuen Theorien, Interviews und Hintergründen.
Die Pharmaindustrie begann bald darauf aus eigener Initiative mit der Einführung von Klebepunkt-Siegeln oder Aufreißperforationen. Seit 2019 gilt in der EU die Fälschungsschutzrichtlinie.
Das bringt mich in die Gegenwart. Dazu eine Frage: Wenn Ihnen ein neues Medikament verschrieben wurde und Sie den Klebeverschluss mühsam aufgekletzelt haben, studieren Sie dann den Beipackzettel - vulgo Patienteninformation? In diesem Fall gehören Sie zur lobenswerten Minderheit.
Oder schauen Sie nur, wieviel und wann Sie es einnehmen sollen, so wie ich es normalerweise mache und viele meiner GesprächspartnerInnen auch, darunter sogar Medizinprofessoren.
Wenn Sie aber zu den Braven gehören: Verstehen Sie jedes Wort des Beipackzettels? Vermutlich nicht.
Wenn also die Mehrheit von uns den Beipackzettel nur überfliegt, weil langatmig und wenig verständlich, dann lohnt sich wohl die Frage, wer diese Texte eigentlich schreibt. Die Antwort lautet: Definitiv keine Journalisten, Pressereferenten oder PR-Spezialisten, sondern – sorry! – Juristen und Gesundheitsbehörden. Es geht um versicherungstechnische Verantwortlichkeiten statt um verständliche Information für die AnwenderInnen. Ich weiß jetzt auch keine Lösung, aber ich finde die derzeitige Situation unbefriedigend.
Zur Erinnerung kritzel ich halt auf die Packung, wann und wofür die Person in unserem Haushalt das Medikament verschrieben bekommen hat. Auch hier ist es eine Frage der Arzneimittelsicherheit, dass das Anwendungsgebiet auf der Außenpackung fehlen kann.
Stattdessen sind gefordert: Gut lesbare, dauerhafte Kennzeichnung in deutscher Sprache, die Wirkstoffe, Darreichungsform, Inhalt, Zulassungsnummer, Herkunft und Verfallsdatum.
Zu tief sitzt der Contergan-Schock aus Anfang der 1960er-Jahre: Das beliebte deutsche “Schlaf- und Beruhigungsmittel”, “Sedativum”, “Hypnotikum” war rezeptfrei erhältlich und wurde (ohne entsprechende Indikation) auch gegen die morgendliche Schwangerschaftsübelkeit eingenommen. Damals wurden neuentwickelte Wirkstoffe noch nicht darauf überprüft, ob sie ungeborenes Leben schädigen könnten. Tatsächlich hat Contergan viele Embryonen während der ersten Schwangerschaftsmonaten schwer geschädigt - “Contergan-Kinder”. Verfahren für die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln, wie wir sie heute kennen, entstanden erst nach dieser-Tragödie.
Auch das ist ein Thema für Apothekenmuseen.
Aber es gibt natürlich viele positive Beispiele der letzten Jahre, die in einem Apotheken-Museum dargestellt werden sollen: Beispielsweise die schnelle elektronische Medikamentenverschreibung, die rasanten Abholtermine von gerade nicht-vorrätigen Pharmazeutika und die fürsorglichen handgeschriebenen Einnahmehinweise.
Auch das sind Themen, die in der Apothekengeschichte festzuhalten sind.
Hinweise auf einschlägige Museen gibt es hier Apothekenmuseen und Medizinhistorische Museen.