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Susanne Krejsa MacManus' Fingerübungen

1/2012: Ohne 'Öffentlichkeit' kein Held?

Von der  deutschen Bildzeitung wird zum ‚Helden’ erklärt, wer in der 27. Minute ein Fußballtor schießt oder wer beim Triathlon Olympia-Dritter geworden ist.

Was macht sie aber zu ‚Helden’?

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Zum einen hervorragende Leistungen in aussichtsloser Situation, zum anderen die Zeugenschaft durch ein ‚Publikum’. Durch die ständige Präsenz von Kameras besteht heutzutage daran ja kein Mangel.

Im fiktiven Fall, dass hervorragende Leistung in aussichtsloser Situation ohne Anwesenheit von ‚Zeugen’ erbracht wird, wäre die Anerkennung von Heldentum gefährdet. Selbst wenn es sich über schier übermenschliche Leistungen in schier unlösbarer Situation handelt – wenn es keiner ‚gesehen’ hat, gilt es nicht.

Im November 2009 liefert uns die Tageszeitung ‚Die Welt’ ein plakatives Beispiel für diese Behauptung: Es geht um die Berichterstattung über den Amoklauf des Psychiaters Major Nidal Malik Hasan in der US-Militäsbasis Fort Hood. Als (einzige) Heldin wurde eine Woche lang die weiße Sergeantin Kimberly Munley gefeiert, Mutter von zwei kleinen Kindern, Ausbilderin und geschult in der Überwältigungstaktik von Geiselnehmern, die „feuernd auf den Amokschützen zulief und ihn unschädlich machte, obwohl sie in jedem Oberschenkel und in einem Handgelenk getroffen war.“

Tatsächlich lag Kimberly Munley verwundet am Boden und Nidal Hasan wechselte das Magazin seiner Waffe, als der schwarze Senior Sergeant Mark Todd hinzukam und ihn niederschoss. Der wahre Held war er, aber keiner hat darüber berichtet.

Soeben ist mein neues Buch erschienen: 'Spurensuche: NS-Anwalt und Judenretter Helmut Pfieffer'

Um Heldentum in politisch-historischem Kontext anzuerkennen, gilt die Voraussetzung der Nachweisbarkeit noch viel stärker: Daten, Fakten und Begebenheiten müssen belegt werden. Häufig fragt man sich „Wie soll das denn gehen?“ Wer in politischen Zwangsregimes seine fünf Sinne beinander hat, wird weder ein (unverschlüsseltes) Tagebuch führen, noch Briefe schreiben. Vieles wird niemals notiert, oder nur verschleiert, wird höchstens mündlich abgesprochen, auch durch Gesten, Blicke, Zeichen, um niemanden hellhörig zu machen, um keinen zu gefährden – vor allem nicht sich selbst.

Dennoch gibt es viele Dokumente, die Zeugnis ablegen könnten - falls sie denn noch existierten: Wenn sie aber zusammen mit Menschen, Häusern, Städten vernichtet und verbrannt sind, oder in alle Welten zerstreut, wie so vieles aus der NS-Zeit – gilt die Heldentat dann nichts mehr? Wenn nichts und niemand mehr Zeugnis ablegen kann, dann scheint die Heldentat nutzlos gewesen zu sein, denn sie wird auf Erden nicht gewürdigt werden.

Wie verhält es sich mit der ‚hervorragenden Leistung’ zugunsten anderer in aussichtsloser Situation? Wie wird sie gemessen? Im Prinzip ganz einfach: Um als ‚Held’ gewürdigt zu werden, muss der Betreffende durch seine Tat zur Rettung anderer sein eigenes Leben, seine Freiheit oder seine Sicherheit aufs Spiel gesetzt haben. Doch wie nachweisen? Unrechtsregimes haben subtile Formen, ihre Drohungen zu verbreiten. Schriftliches, Dokumentierbares ist eher selten.

Eine dritte Voraussetzung muss erfüllt sein, damit wir im politischen Kontext Helden als solche anerkennen: Kein wirtschaftliches Interesse durch den Retter. Darüber kann man geteilter Meinung sein; ich persönlich halte die eigene Lebensgefahr schon für so gewichtig, dass es die Tat nicht kleiner macht, wenn mit der Rettung verbundene Aufwendungen nicht vom Retter getragen werden müssen – etwa Bestechungsgelder.

Fortsetzung auf Seite 12,  http://www.amazon.de/

Meine bisherigen 'Fingerübungen' und Newsletter können hier nachgelesen werden. Ich freue mich, wenn sie weiterverbreitet werden!

Meine Fingerübungen kommen hin und wieder, wenn ich etwas zu erzählen habe.
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